Re: Neuk die mier! (Of: mijn mede-forummer kennie spellûh)
Geplaatst: za 12 jan 2019, 11:25
Van mij was een onbeholpen poging tot Utrechts 

Het OVNL-forum
https://ovinnederland.nl/
Zoals mijn eindredacteur zou zeggen: een ding beschikt over niets. “Is voorzien van”, da’s beter.Meltrain schreef:Dat is een contaminatie. Het moet zijn "bezit" of "beschikt over" (en mijn voorkeur gaat uit naar de tweede).Z2N schreef:Niet nodig joh, de ICE bezit over alles wat nodig is
Niks over bubbelbaden.DB schreef: Hausordnung
Herzlich willkommen in unserem Bahnhof!
Wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind in unseren Bahnhöfen und auf unseren Vorplätzen folgende Regeln zu beachten:
Nicht gestattet ist ...
Überschreiten der Gleise (Ausnahmen sind örtlich geregelt.)
Gepäck unbeaufsichtigt stehen zu
lassen. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Zuwiderhandlung behal- ten wir uns vor, die Kosten für eingeleitete notwendige Sicherungsmaßnahmen und eventuelle Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
Besprühen, Bemalen, Beschriften, Be- schmieren, Verschmutzen, Beschädigen, Bekleben oder Missbrauchen von Ausstat- tungsgegenständen, Flächen, Decken und Wänden
Missbrauch von Notruf- und Sicherheits- einrichtungen
Versperren von Flucht- und Rettungswegen
Abstellen von Fahrrädern oder anderen Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgese- henen Flächen. Im Falle einer Zuwider- handlung behalten wir uns vor, die Kosten für die Verwahrung und Entsorgung in Rechnung zu stellen.
Fahren mit Kraftfahrzeugen, Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates oder Vergleichbarem
Ballspielen
Sitzen und Liegen auf dem Boden, auf Treppen und in Zugängen
Wegwerfen von Abfällen, Zigarettenkippen und Kaugummis außerhalb der vorgesehenen Behälter sowie in den Gleisbereich
Durchsuchen von Abfallbehältern
Feuer, Abbrennen sowie Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen
Rauchen sowie die Benutzung elektrischer Zigaretten außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche
Betteln und Belästigen von Personen Übermäßiger Alkoholkonsum
Handel mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln
Mitführen von metallbeschichteten Luftbal- lons (Lebensgefahr aufgrund der stromfüh- renden Oberleitungen!)
Lautes Abspielen von Tonträgern Füttern von Vögeln
Mitnahme von Kofferkulis aus dem Bahnhofsbereich heraus
Einsatz von Stativen und Beleuchtungs- techniken
Folgendes ist nur nach vorheriger Geneh- migung durch das Bahnhofsmanagement gestattet:
Durchführen von Werbemaßnahmen
(z.B. Verteilen von Produkten, Warenproben oder Prospekten)
Anbringen von Plakaten und Aushängen
Verkaufen und Verteilen von Waren und Ähnlichem
Live-Musik, Auftritte, Veranstaltungen
Gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehauf- nahmen
Durchführen von Befragungen, Sammel- aktionen
Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem auf Bahnsteigen und Zugängen zu den Bahnsteigen (Über- und Unterfüh- rungen, Treppen, Fahrtreppen, Aufzüge)
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge auf Bahnsteigen und Zugängen zu den Bahnstei- gen (Über- und Unterführungen, Treppen, Fahrtreppen, Aufzüge) müssen bei der zuständigen Behörde gemäß Versammlungs- gesetz angemeldet werden und sind darüber hinaus nur nach vorheriger Genehmigung durch das Bahnhofsmanagement gestattet.
Eine vorherige Anzeige an das Bahnhofs- management ist erforderlich für:
Verteilen von Flugblättern, Handzetteln und Ähnlichem in den oben nicht benannten, übrigen Bereichen des Bahnhofs
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge in den oben nicht benannten, übrigen Bereichen des Bahnhofs müssen bei der zuständigen Behörde gemäß Versamm- lungsgesetz angemeldet werden und sind darüber hinaus dem Bahnhofsmanagement vorher anzuzeigen.
Hunde sind im Bahnhof und auf den Vorplätzen angeleint zu führen.
Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder Gefährlichkeit müssen darüber hinaus einen geeigneten Maulkorb tragen.
Beachten Sie:
Halten Sie am Bahnsteig immer ausreichend Abstand zum Gleis.
Achten Sie auf Markierungen auf den Bahn- steigen und auf Warnschilder.
Treten Sie erst nach Halt eines Zuges an die Bahnsteigkante heran.
Sichern Sie auf dem Bahnsteig mitgeführ- tes Gepäck und/oder Kinderwagen gegen Wegrollen.
Drängeln Sie nicht beim Einsteigen.
Gehen Sie auf Treppen immer möglichst weit rechts; auf Fahrtreppen rechts stehen.
Die Benutzung von Fahrtreppen mit schwe- rem/sperrigem Gepäck und/oder Kinderwa- gen sowie Zweirädern ist, wegen des hohen Unfallrisikos, zu unterlassen.
Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.
Festgestellte Verstöße gegen die Hausord- nung führen zu Hausverweis, Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadensersatzfor- derungen.
Den Anordnungen unserer Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten.
Für absichtlich herbeigeführte Verschmut- zungen stellen wir, für die entstandenen Reinigungskosten, ein Bearbeitungsentgelt (mindestens 40 EUR) in Rechnung. Dies gilt auch für Verschmutzungen durch Hunde.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine gute Reise.
VPS0900301 Stand 01/2015
Nou ben u natuurlijk onmetelijk sterk, maar als een persoon het bubbelbad moet kunnen dragen pas ik er niet in vrees ik :')Deutsche Bahn schreef:Neben Handgepäck dürfen Sie ein Stück Traglast mit sich führen. Tragelasten sind größere Gepäckstücke oder Gegenstände, die von einer Person alleine getragen werden können. Diese müssen ggf. außerhalb Ihres Sitzplatzbereichs untergebracht werden. Für die Beaufsichtigung des Gepäcks ist jeder Reisende selbst verantwortlich.